Wertschöpfung vor Ort

Bei der Planung von Wind- und Solarenergieprojekten kommt zwangsläufig die Frage auf, wie auch die Bürger, die Gemeinde oder die Stadt profitieren können. Wir, die Stadtwerke Havelberg und wpd, haben uns diese Frage direkt zu Beginn gestellt und Lösungen entwickelt. Gleichzeitig sehen der Bundes- und Landesgesetzgeber gesetzliche Regelungen zur Beteiligung von Gemeinden und Bürgern bzw. Anwohnern vor, um die notwendige Akzeptanz zu schaffen.

Anders als bei Wind- und Solarenergievorhaben aus der Vergangenheit, wo es solche gesetzlichen Regelungen noch nicht gab, profitieren Bürger, Anwohner und Gemeinden künftig stärker von Wind- und Solarenergievorhaben.

Das Land Sachsen-Anhalt wird ein landeseigenes Beteiligungsgesetz zur finanziellen Beteiligung von Gemeinden und Bürgern im Umkreis von entstehenden Wind- und Solarparks verabschieden.

In der nachfolgenden Grafik können Sie entnehmen, wie Sie und die Hansestadt Havelberg künftig profitieren können.

Was bedeutet der § 6 EEG für die Windparkplanung?

  • Durch die Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (kurz EEG) haben die Betreibenden von Windenergieanlagen erstmalig die Möglichkeit, Kommunen finanziell am Ertrag des Windparks zu beteiligen.
  • Die finanzielle Beteiligung erfolgt einseitig, die Kommune muss keine Gegenleistung erbringen.
  • Betreiber können betroffene Kommunen mit 0,2 ct pro erzeugter Kilowattstunde am Ertrag ihres Windparks beteiligen.
  • wpd zahlt diese Abgabe für alle wpd Windparks.
  • Kommunen, die über Gemeindegebiet im Umkreis von 2.500 m um den Anlagenmittelpunkt verfügen, sind anteilig ihres Gemeindegebietes zu beteiligen.
  • Der Anlagenbetreibende informiert die Gemeinde über die Beteiligung. Im Folgenden schließen beide Parteien eine Vereinbarung ab. Dies kann bereits vor Genehmigung erfolgen.
  • Die Beteiligung erfolgt nach Inbetriebnahme der Windenergieanlage.

Was bedeutet der § 6 EEG bei Photovoltaikanlagen?

  • Ähnlich wie bei Windparks haben auch Betreiber von Solarparks nach § 6 EEG die Möglichkeit, die Kommunen finanziell am Ertrag des Solarparks zu beteiligen.
  • Im Gegensatz zur Beteiligung bei Windparks erfolgt die Zahlung bei Solarparks jedoch nur an die Standortgemeinde.
  • Eine vertragliche Fixierung zwischen Projektierer und Gemeinde ist nach dem Satzungsbeschluss möglich.

Gewerbesteuer

  • Gewinne aus dem Betrieb von Windenergieanlagen unterliegen wie bei jedem anderem Gewerbe der Gewerbesteuer.
  • Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer. Daher profitiert direkt die Gemeinde, in deren Gebiet die Windenergieanlagen
    errichtet werden (Standort Kommune).
  • 90 % der Gewerbesteuer fallen in der Standort-Kommune und damit der Hansestadt Havelberg an. Die restlichen 10 % gehen an den Sitz des Betreibers.
  • Die Gewerbesteuer wird fällig, sobald durch den Betrieb der Windenergieanlagen Gewinne erzielt werden.
    Dies kann jedes Jahr in unterschiedlicher Höhe der Fall sein.
  • Das bedeutet, dass in den ersten Betriebsjahren vorerst keine Gewerbesteuer erzielt wird.
  • Üblicherweise erwirtschaftet ein Windpark dieser Größe ca. ab dem fünften Jahr deutliche Gewinne, die zu hohen fünfstelligen Gewerbesteuereinnahmen jedes Jahr führen.

Praxisbeispiel: wpd Windpark-Projekte im Niederen Fläming: Gemeinden profitieren von Kommunalabgabe

Die Städte Dahme/Mark, Baruth/Mark und Jüterbog sowie die Gemeinden Niederer Fläming, Nuthe-Urstromtal und Niedergörsdorf haben mit wpd, dem Projektierer und Betreiber von Windparks, jeweils Verträge zur Kommunalabgabe unterzeichnet. „Nach jahrelangem Einsatz für die Kommunalabgabe beim Bund freuen wir uns, dass wir diese Verträge nun endlich unterzeichnen konnten“, sagte Katja Hermannek-Grasse, Teamleiterin Projektentwicklung der wpd onshore GmbH & Co. KG und Ansprechpartnerin vor Ort. Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz lässt seit Anfang 2023 erstmalig die direkte Zahlung von Betreibern von Windparks an Gemeinden bis zu einem Höchstbetrag von 0,2 Cent je Kilowattstunde zu. wpd hat sich dazu entschieden, die freiwillige Kommunalabgabe nicht nur im Niederen Fläming in Brandenburg, sondern in allen Gemeinden ihrer Bestandsparks in ganz Deutschland zu bezahlen. Die Verträge regeln die finanzielle Beteiligung der Kommunen maximal für die gesamte Betriebsdauer der wpd-Windparks – die sogenannte „Kommunalabgabe“ – gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023.

Im Niederen Fläming betreibt wpd mit verschiedenen Gesellschaften fünf Windparks mit insgesamt 21 Windenergieanlagen mit einer Gesamtkapazität von 51 Megawatt. Bei einem prognostizierten Jahresertrag von rund 90 Millionen Kilowattstunden werden nicht nur 25.000 4-Personen-Haushalte mit sauberem, erneuerbarem Strom versorgt und rund 40.000 Tonnen klimaschädliche CO2-Emissionen eingespart. Vielmehr werden die Betreibergesellschaften insgesamt ca. EUR 180.000 pro Jahr an die Städte Dahme/Mark, Baruth/Mark und Jüterbog sowie die Gemeinden Niederer Fläming, Nuthe-Urstromtal und Niedergörsdorf auszahlen. Des Weiteren können die Gemeinden zukünftig Zahlungen von zwei weiteren Windparks erwarten; zwei Windenergieanlagen sind derzeit im Bau und sollen in 2024 in Betrieb gehen, zwei weitere stehen kurz vor der Genehmigung.

„Die Zahlungen ermöglichen den Kommunen, vor Ort Vorhaben und Projekte z. B. der Bildung, Kultur und Infrastruktur umzusetzen, von denen alle Bürgerinnen und Bürger profitieren. Dies gibt uns als Windpark-Betreiber und -Entwickler die Möglichkeit, die Akzeptanz der Windenergie vor Ort zu erhöhen“, betonte Hermannek-Grasse. Und Brandenburg bleibe damit Energieland, sichere Arbeit und Beschäftigung und mache das Land attraktiv für eine zukunftsfähige Wirtschaft, so Hermannek-Grasse abschließend.

wpd und Gemeindevertreter beim Unterzeichnungstermin der Verträge zur Kommunalabgabe