Windenergie

Die Windenergieanlagen (WEA) sind im nördlichen Teil der Einheitsgemeinde Havelberg geplant. Die in Betracht kommende Fläche ist bislang nicht für die Windenergie vorgesehen gewesen. Wie in anderen Windenergievorhaben üblich, kann im Rahmen einer Konzentrationsplanung über Regional- oder Flächennutzungspläne ein Windenergiegebiet ausgewiesen werden. In solchen Verfahren, die verpflichtend eine Bürgerbeteiligung vorsehen, kann das für ein Windenergievorhaben erforderliche Planungsrecht geschaffen werden.

Aktuell sind im Offenland, d.h. außerhalb des Waldes, bis zu 17 Windenergieanlagen des Typs V-172, 7.2 MW, 175 m Nabenhöhe geplant. Da man sich noch am Beginn einer solchen Planung befindet, handelt es sich somit um eine vorläufige Planung. Die Planung ist stets ergebnissoffen. Sowohl die Anlagenanzahl als auch der Anlagentyp können sich aufgrund noch unbekannter Restriktionen wie z.B. naturschutzfachliche Themen im Verlauf der weiteren Planung verändern.

Parallel beschäftigt man sich mit dem Thema Wind im Wald, da hierfür ebenfalls inzwischen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen wurden.

Eingriffsregelung – Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

  • stellt durch Pläne und erläuternden Text dar, welchen naturschutzfachlichen Wert das Vorhabengebiet hat (Bestandsaufnahme)
  • welchen Eingriff in den Naturhaushalt ein Bauvorhaben zur Folge hat
  • wie die unvermeidbaren Eingriffe so gering wie möglich gehalten werden können
  • wie die unvermeidbaren Eingriffe kompensiert werden können (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen A&E)

Artenschutz – artenschutzrechtliche Prüfung (AFB)

  • Prüfung des Tötungsverbots, Störungsverbots und des Verbots der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für europ. Vogelarten und FFH-Arten (Anhang IV)
  • Vermeidungsmaßnahmen, ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

  • Instrument der Umweltvorsorge; erfasst, prognostiziert und bewertet
    Umweltauswirkungen
  • für bestimmte Projekte besteht die Pflicht zur Durchführung einer UVP (Anlage 1 UVPG)
  • für folgende Schutzgüter werden die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens ermittelt, beschrieben und bewertet: Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima und Luft, Landschaft, Boden und Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselbeziehungen zueinander

 

Schallimmissionen

Windenergieanlagen sind Bauwerke und verursachen auch Geräusche. Der Gesetzgeber hat bestimmte Schallrichtwerte vorgegeben, die einzuhalten sind. Bevor Windenergieanlagen genehmigt und betrieben werden dürfen, müssen diese in Sachen Schall gutachterlich überprüft werden. Grundsätzlich gilt folgendes:

  • Erstellung eines unabhängigen Schallgutachtens zur Ermittlung der zulässigen Betriebsweise der Windenergieanlagen
  • Einbeziehung aller relevanten Immissionsorte für die Schallberechnung
  • Prüfung durch den Landkreis Stendal im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes
  • Festlegung der Betriebsmodi (Normal, Schallreduziert oder Schallabschaltung)
  • Hersteller der Windenergieanlagen stellt die Windenergieanlagen entsprechend der Genehmigung ein
  • Protokollierung der Betriebsweise der Windenergieanlagen und Nachweis ggü. der Genehmigungsbehörde

 

Windenergieanlagen können je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen wie andere Bauwerke auch Schattenwurf verursachen. Der Gesetzgeber hat bestimmte Schattenwurfrichtwerte vorgegeben, die einzuhalten sind. Bevor Windenergieanlagen genehmigt und betrieben werden dürfen, müssen geplante Windenergieanlagen in Sachen Schattenwurf gutachterlich überprüft werden. Grundsätzlich gilt folgendes:

  • Astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer („worst case“) an Immissionsorten:  30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag
  • Das bedeutet: An einem Immissionsort (z.B. Wohnhaus) darf an einem Tag nicht länger als 30 Minuten und in einem Jahr nicht länger als 30 Stunden Schattenwurf verursacht werden. Bei Überschreitung wird die Windenergieanlage abgeschaltet.
  • Einbeziehung aller relevanter Immissionsorten durch unabhängige Schattenwurfgutachter
  • Prüfung durch Landkreis Stendal im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes und Festlegung der Betriebsmodi (Dauer des zulässigen Schattenwurfs)
  • Hersteller der Windenergieanlagen stellt die Windenergieanlagen entsprechend der Genehmigung ein
  • Protokollierung der Betriebsweise der Windenergieanlagen und Nachweis ggü. der Genehmigungsbehörde

Abstandsregelungen

Windenergieanlagen sind hohe Bauwerke, da der Ertrag mit steigender Höhe zunimmt. Da Windenergieanlagen ab einem bestimmten Abstand optisch bedrängend wirken können, gelten gesetzliche Mindestabstände zum Schutz der Anwohner.

  • Das Baugesetzbuch sieht vor, dass ein Abstand der 2-fachen Gesamthöhe von Windenergieanlagen zu Wohnbebauungen zulässig ist
  • Bei einer Gesamthöhe von 261 m ist ein Abstand von 522 m (2 H) zu Wohnbebauungen im Außenbereich rechtlich zulässig
  • Zum Schutz der Anwohnenden: Verzicht auf Ausschöpfung der gesetzlichen Regelung und Einhaltung von mind. 1.000 m
  • Entspricht den aktuell angedachten Abständen der Planungsregion Altmark

Neuerdings müssen alle Windenergieanlagen (Bestand und Neuplanungen) mit einem System ausgestattet werden, um das Blinken in der Nacht nur bei Bedarf zu erzeugen. Das bedeutet, dass Windenergieanlagen nachts nur noch rot blinken dürfen, sobald sich ein Flugzeug oder Hubschrauber den Windenergieanlagen annähern. Daher werden die geplante Windenergieanlagen in Havelberg nachts nicht dauerhaft blinken.

Übrigens: Dies gilt auch Bestandsanlagen, die nach und nach mit der entsprechenden Technik nachgerüstet werden und somit künftig ebenfalls nicht mehr dauerhaft nachts blinken.

 

Möglicher Zeitplan

Die Planung eines Windparks dauert aufgrund der erforderlichen Untersuchungen und behördlichen Verfahren (Bauleitplanverfahren und BImSchG-Verfahren jeweils mit Bürgerbeteiligung) mehrere Jahre. Nachfolgend ist ein exemplarischer Zeitplan für ein Windenergieprojekt abgebildet. So oder so ähnlich könnte der Zeitplan für den Windpark in Havelberg aussehen: