Solarenergie

Im nördlichen Teil der Einheitsgemeinde Havelberg ist ein Solarpark geplant. Die in Betracht kommende Fläche ist bislang nicht für die Solarenergie vorgesehen gewesen. Wie in anderen Solarenergievorhaben üblich, kann im Rahmen einer Konzentrationsplanung über Flächennutzungs- und Bebauungspläne ein Solarenergiegebiet ausgewiesen werden. In solchen Verfahren, die verpflichtend eine Bürgerbeteiligung vorsehen, kann das für ein Solarpark erforderliche Planungsrecht geschaffen werden.

Aktuell ist der Solarpark auf einer Fläche von ca. 90 Hektar geplant. Da man sich noch am Beginn einer solchen Planung befindet, handelt es sich somit um eine vorläufige Planung. Eine Planung ist stets ergebnissoffen. Sowohl die Größe als auch die Leistung kann sich aufgrund von bisher unbekannten Restriktionen, z.B. naturschutzfachlichen Themen, im Verlauf der weiteren Planung verändern.

Wie ein solches Verfahren kann, können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen:

Eingriffsregelung – Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

  • stellt durch Pläne und erläuternden Text dar, welchen naturschutzfachlichen Wert das Vorhabengebiet hat (Bestandsaufnahme)
  • welchen Eingriff in den Naturhaushalt ein Bauvorhaben zur Folge hat
  • wie die unvermeidbaren Eingriffe so gering wie möglich gehalten werden können
  • wie die unvermeidbaren Eingriffe kompensiert werden können (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen A&E)

Artenschutz – artenschutzrechtliche Prüfung (AFB)

  • Prüfung des Tötungsverbots, Störungsverbots und des Verbots der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für europ. Vogelarten und FFH-Arten (Anhang IV)
  • Vermeidungsmaßnahmen, ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen

 

Blendgutachten

Da Sonnenstrahlen auf glatten Oberflächen zu Reflektionen führen können, sind unter bestimmten Umständen Blendungen nicht auszuschließen. Um Gefahren und Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu entwickeln, wird standardmäßig ein Blendgutachten durch einen unabhängigen Gutachter erstellt. Das Blendgutachten dient dazu, im Einzellfal anhand der Umgebungsbedingungen zu untersuchen, ob und welchem Ausmaß eine Gefährdung, Störung oder Beeinträchtigung entstehen kann um erforderlichenfalls Maßnahmen zur Reduzierung der Blendwirkung umzusetzen.

 

Die Planung eines Solarparks kann je nach erforderlichen Untersuchungen und behördlichen Verfahren mehrere Jahre dauern, erfahrungsgemäß sind die Planungszeiträume im Vergleich zur Windenergie jedoch kürzer. Nachfolgend ist ein exemplarischer Zeitplan für ein Solarenergieprojekt abgebildet. So oder so ähnlich könnte der Zeitplan für den Solarpark in Havelberg aussehen: